Es gebe im Vergleich zur Wintersaison keine Umnutzung oder Zweckänderung mit der Sommernutzung des Kiosks. Wenn Brätelstellen bewilligungsfrei in der Landwirtschaftszone aufgestellt werden dürften, müsse dies auch im Garten eines Restaurants der Fall sein, wenn dadurch keine Betriebserweiterung erfolge und keine baulichen Massnahmen nötig seien. Das RPG bezwecke den Schutz von Raum und Natur durch nicht ortsgebundene Eingriffe. Es sei unerheblich, ob diese Eingriffe zu gewerblichen oder privaten Zwecken erfolgen würden.