der Baubewilligung J.________ mit Nebenbewilligungen sei auch von der Baupolizei der Gemeinde Adelboden bestätigt worden. Ebenso gelte die Gastgewerbebewilligung gggb M.________ für das Restaurant A.________ ganzjährig. Die Rasenfläche vor und um den Kiosk sei logischerweise bereits Bestandteil der zeitlich unbefristeten Bewilligung des Kiosks, denn ohne diese Fläche mache der Betrieb des Kiosks gar keinen Sinn. Es dürften schon heute Liegestühle auf diese Wiese gestellt werden, diese dürften aber nicht aktiv bewirtschaftet werden. Die Abgabe von Getränken und Snacks solle wie bei der Schneebar beim geplanten Vorhaben ab dem bewilligten Kiosk erfolgen.