Das beabsichtigte Vorhaben könne verschiedene Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie beispielsweise zusätzliche Lärmimmissionen im Sommer, allfälliges Betreten der Nachbargrundstücke durch Gäste oder Abfälle. Diese Auswirkungen müssten in einem Baubewilligungsverfahren präventiv abgeklärt werden. Es bestehe auch keine Praxis der Regierungsstatthalterin von Frutigen-Niedersimmental, die anderen Betrieben das Aufstellen von Tischen und Liegestühlen ausserhalb der bewilligten Flächen erlaubt, zumal eine gegen geltendes Recht verstossende Praxis auch nicht möglich wäre.