Daher sei auch unerheblich, ob die Anzahl der Sitzplätze auf der Restaurantterrasse reduziert werde. Zusätzlich solle das Kioskhäuschen neu als Ausschrankraum für Speisen und Getränke genutzt werden, was eine Umnutzung beziehungsweise Zweckänderung in der Landwirtschaftszone darstelle, welche nicht der Nutzungszone entspreche. Es sei auszuschliessen, dass es sich um eine baubewilligungsfreie gastgewerbliche Einrichtung in der Landwirtschaftszone wie beispielsweise die gelegentliche Bewirtung von Gästen durch Alphirtinnen und Alphirte während der Sömmerungszeit, gelegentliches Bewirten von Gästen durch Landwirte, Schneebars und Schneeiglus handle. Eine Ausnahmebewilligung nach Art.