Das 1982 in Kraft getretene Gastgewerbegesetz sah in seiner damaligen Fassung vor, dass für neue Betriebe sowie die wesentliche Änderung eines bestehenden Betriebs eine Zusicherung des Amtes für Fremdenverkehr benötigt wird. Die Erteilung der Bewilligung erfolgte durch den Regierungsstatthalter. Wurde von der Zusicherung des Amtes für Fremdenverkehr innert vier Jahren kein Gebrauch gemacht, erlosch diese.23 3. Baubewilligungspflicht der mobilen Grillstelle, des Aufstellens von 25 Liegestühlen sowie die Bewirtung aus dem bestehenden Kiosk