a) Vorliegend ist umstritten, ob das Aufstellen einer mobilen Grillstelle sowie von 25 Liegestühlen mit Abstellmöglichkeit resp. Beistelltisch auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ zwischen der bestehenden Restaurantterrasse und dem bestehenden Kioskhäuschen und die Bewirtung der Liegestühle aus dem Kioskhäuschen zwischen Juni und Oktober täglich ab 10.00 Uhr baubewilligungspflichtig ist. Unbestritten ist, dass sich das geplante Vorhaben in der Landwirtschaftszone sowie innerhalb der ÜO Nr. B.________ befindet. Als Ausschankraum soll das bestehende, 1982 bewilligte Kioskgebäude dienen. Der Beschwerdeführer verfügt aktuell auf der Parzelle