2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 8. September 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Feststellungsverfügung vom 1. September 2021 und die Feststellung, dass das geplante Vorhaben baubewilligungsfrei sei. Eventualiter sei festzustellen, dass das Aufstellen der 25 Liegestühle mit Ablageflächen und der mobilen Feuerstelle mit Ausschank ab der Terrasse des Restaurants A.________ anstatt aus dem Kiosk baubewilligungsfrei sei. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, es würden keine baulichen Massnahmen ergriffen und die Veränderung sei gering und nicht von öffentlichem Interesse. Es gebe keine zeitlichen