Mit Verfügung vom 1. September 2021 sistierte das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental das Gastgewerbegesuch des Beschwerdeführers vom 12. April 2021 und teilte dem Beschwerdeführer mit Feststellungsverfügung mit, dass das geplante Vorhaben einer Baubewilligung bedürfe. Es handle sich um eine Erweiterung der Gewerbefläche ausserhalb der Bauzone, welche einer raumplanerischen Ausnahmebewilligung durchs AGR im koordinierten Verfahren bedürfe.