Nach einer Besprechung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental änderte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. Juli 2021 sein Gesuch ab, indem er die zu bewilligenden Liegenstühle auf 25 reduzierte. Der Beschwerdeführer stellte sich darin weiterhin auf den Standpunkt, für die Inbetriebnahme des Kiosks sowie die Verlagerung der Sitzplätze sei keine Baubewilligung notwendig, da dies der Praxis im Amtsbezirk entspreche.