Bezüglich dem Verzicht der Beschwerdeführenden auf die «Sichtblende» der ostseitigen Veranda ist keine Wiederherstellung verfügt worden. Mithin verlangt die Gemeinde Madiswil in ihrer Wiederherstellungsverfügung vom 28. Juli 2021 nicht, dass die Beschwerdeführenden die Sichtblende gemäss den mit Bauentscheid vom 4. Juni 2019 bewilligten und geltenden Plänen erstellen müssten. Demnach erübrigen sich weitere Ausführungen hierzu im Beschwerdeverfahren.