Insofern die Beschwerdeführenden nicht mehr an der Erstellung der westseitigen Veranda aus Holz interessiert sind, kann auf Erwägung 5 und die Ausführungen zur Pflästerung verwiesen werden. Die gesamte Pflästerung ist bereits aufgrund des Farbtons zu entfernen. Es ist an den Beschwerdeführenden, den rechtmässigen Zustand gemäss den bewilligten Plänen wiederherzustellen. Sollten sie am Verzicht auf die Erstellung der westseitigen, mit Entscheid vom 4. Juni 2019 bewilligten Holzterrasse festhalten und an dieser Stelle eine Pflästerung bevorzugen, haben sie hierfür eine Projektänderung einzureichen.