Demgegenüber sprechen die Beschwerdeführenden beim «Anbau Veranda» von der «Sichtblende» im hinteren Teil der ostseitigen Veranda. Diese Sichtblende ist ebenfalls den bewilligten Plänen vom 4. Juni 2019 zu entnehmen.54 Aus folgenden Überlegungen kann in vorliegendem Beschwerdeverfahren die Beschwerde gegen Ziffer 1.7 des Dispositivs der Verfügung vom 28. Juli 2019 vollständig und ohne Rückweisung an die Vorinstanz beurteilt werden: