a) Die Beschwerdeführenden halten fest, die Holzterrasse sowie der «Kies»-Sitzplatz entspräche dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 20. November 2019, weshalb kein Wiederherstellungsanspruch bestehe. Beim «Metall-Pavillon» und bei der Feuerschale handle es sich nicht um ortsfeste Anlagen, sondern um mobile Einrichtungen zur Umgebungsgestaltung resp. um «Fahrnisbauten» (Pavillon) resp. -gegenstände. Diese bedürften auch in der 51 Vgl. insbesondere der am 4. Juni 2019 baubewilligte Plan «Umgebung, Mst. 1:100» vom 12. Dezember 2018, rev.