Insgesamt ist damit die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen in Ziffer 1.4 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung der Gemeinde Madiswil zu bejahen. 9. Holzterrasse (Holzrost); Metall-Pavillon inkl. Kiesplatz sowie Kies-Sitzplatz mit Feuerschale