b) Die Gemeinde Madiswil erwidert, dass sich die Beschwerdeführenden hierbei ausschliesslich auf die kompetenzwidrig abgestempelten Pläne abstützten. Auch hier seien im Übrigen aber sogar aus den Plänen mit Revisionsdatum vom 20. November 2019 keine (derart hohen) Blocksteinmauern ersichtlich. Weiter sei es irrelevant, ob man die Blocksteinmauern visuell wahrnehmen könne oder nicht. Der Eingriff in die Landschaft sei massiv, was die beigelegte Fotodokumentation verdeutliche. Das Erscheinungsbild des vorbestehenden Stöcklis samt Umgebung werde hier beim besten Willen nicht gewahrt.