Der Teich mit der Technik-Anlage verändert das äussere Erscheinungsbild erheblich und in störender Weise, womit auch diese Bauten nicht mit Art. 24c RPG vereinbar sind. Auf den Fotos in der Beschwerdeantwortbeilage 4 ist das veränderte Bild der Umgebung deutlich zu sehen. Der ländliche Charakter der Umgebung geht dadurch verloren und die Identität der Baute einschliesslich ihrer Umgebung wird nicht gewahrt.50 Vielmehr entsprechen diese Bauten einer Gartenanlage in der Bauzone. Gleiches geht zudem – auch wenn in allgemeiner Form zur Umgebungsgestaltung der Beschwerdeführenden als Ganzes – aus der Stellungnahme des AGR vom 22. September 2021 hervor. Andere Ausnahmetatbestände nach Art.