b) Die Gemeinde Madiswil erwidert, dass die gesamte Anlage als unbewilligt zu gelten habe. Sie weiche aber sogar von den im Dezember 2019 vom ehemaligen Bauverwalter abgestempelten Plänen ab. In diesen Plänen sei kein mit Steinen eingefasster regelrechter Schwimmteich abgebildet. Bezüglich der Kiesfläche habe sich der Beschwerdeführer [recte: haben sich die Beschwerdeführenden] zum Rückbau entschieden, weshalb sich weitere Ausführungen erübrigen.