Ziffer 2 des kommunalen Strassen- und Wegreglements vom 19. Januar 2011 finanziell an den Baukosten der Strasse beteiligt. Von Seiten der Gemeinde sei aber keine finanziellen Beiträge an die Erstellung der Blocksteinmauer geleistet worden. Diese sei statisch auch nicht erforderlich, schon nur, weil sie zu weit vom Strassenkörper entfernt liege. Selbst wenn sie aus statischer Sicht erforderlich oder wenigstens dienlich wäre, so würde dies nicht für die gesamte Länge gelten, sondern wäre höchstens für wenige Meter der Fall.