gemäss der von den Beschwerdeführenden vorgenommenen Bauausführung und der Baubewilligung vom 4. Juni 2019 in geometrischer bzw. flächenmässiger Hinsicht. In Abweichung des massgebenden Umgebungsplans vom 15. November 2018, rev. 28. März 2019, wurde anstelle des Holzrostes auf der Westseite des Hauses die Pflästerung mit Verbundsickersteinen entsprechend dem Plan der «zweiten Projektänderung» vorgenommen und an der Westseite des Hauses in geschwungener Form vor den Eingangsbereich gezogen.41 Wie in Erwägung 3 festgestellt, ist für die Frage des Überbauens auf die Baubewilligung vom 4. Juni 2019 und die darin integrierten Pläne abzustellen.