c) Vorab ist festzustellen, dass sämtliche in den Akten befindlichen Pläne und damit selbst die Pläne der nichtigen Projektänderungen die Farbe der Verbundsickersteine der Pflästerung der Zufahrt und des Vorplatzes des Hauses mit einem Grauton darstellen.39 Die rot-braune Farbe der Pflästerung gemäss der Bauausführung40 entspricht offensichtlich nicht dem gemäss Baubewilligung vom 4. Juni 2019 gestempelten Plan «Umgebung, Mst. 1:100» vom 15. November 2018, rev. 28. März 2019. Den Beschwerdeführenden kann daher nicht gefolgt werden, wenn sie geltend machen, der Farbton der Pflästerung /Sickersteine sei mit dem massgebenden Plan nicht verbindlich festgelegt worden.