b) Die Gemeinde Madiswil erwidert hierzu, die Pflästerung der Einfahrt sei in den bewilligten Plänen sowie auch in den später durch den Bauverwalter ohne Bewilligung des AGR gestempelten Plänen stets als grau ausgewiesen. Ausserhalb der Bauzone spiele die Farb- und Materialwahl eine sehr grosse Rolle, weil das Erscheinungsbild einer Baute oder Anlage wesentlich davon abhänge.