Die Ungültigkeit der vom Bauverwalter bzw. vom zuständigen Gemeinderat individuell mittels Einzelunterschrift auf dem eingereichten Projektänderungsplan «genehmigten» Projektänderungen war für die Beschwerdeführenden folglich erkennbar bzw. hätte für diese bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt zumindest erkennbar sein müssen. Zudem ist der Gemeinde Madiswil beizupflichten, dass auch die äusserst kurze Bearbeitungsdauer der Projektänderungen die Aufmerksamkeit der Beschwerdeführenden und ihres Architekten hätte wecken müssen. Entgegen der Darstellung der Gemeinde Madiswil dauerte die «Genehmigung» der ersten Projektänderung nicht 15 Tage sondern wesentlich kürzer