ordentliche und formell korrekte Baubewilligung – u.a. mit Doppelunterschrift und Rechtsmittelbelehrung – erhalten haben. Andererseits wurden die Beschwerdeführenden von einer Fachperson – ihrem Architekten Herr F.________ – beraten und begleitet, dessen Wissen sich die Beschwerdeführenden anrechnen lassen müssen.24 Als Fachmann musste Herr F.________ wissen (bzw. hätte wissen müssen), dass weder der Bauverwalter der Gemeinde noch der Vorsteher des Ressort Bau- und Planung der Gemeinde je alleine eine Baubewilligung und damit auch eine Bewilligung für eine Projektänderung nach rechtskräftigem Bauentscheid (vgl. Art. 43 Abs. 5 BewD) erteilen können.