2/22 BVD 120/2021/70 4. [Androhung Ersatzvornahme] 5. [Kosten] 6. [Rechtsmittelbelehrung] 7. [Eröffnungsformel]»2 Die Beschwerdeführenden verzichteten in der Folge auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 30. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: