1.1 Die Pflästerung der Zufahrt muss entfernt werden und der Zugang, gemäss Rücksprache und Vorgaben des Amts für Gemeinden und Raumordnung, neu erstellt werden. 1.2 Die Blocksteinmauer beim Carportvorplatz ist abzubrechen. Es ist gemäss bewilligtem Plan eine Böschung zu erstellen. 1.3 Der Schwimm- und Koiteich wie auch die dazugehörige nahezu unterirdische Technik-Anlage und der umliegende grosse Kiesplatz müssen rückgebaut werden. Es ist nur eine Grünfläche (Weide / Rasen) gestattet. 1.4 Die ausgeführten Terrassierungen mittels Blocksteinmauern sind zu entfernen.