Nach Ausführung der Bauarbeiten stellte die Gemeinde Madiswil verschiedene Abweichungen zur bewilligten Situation fest. Gemäss einer Begehung vom 17. Februar 2021, an welcher neben den Beschwerdeführenden und zwei Mitgliedern der Bauverwaltung der Gemeinde auch ein Vertreter des AGR teilnahm, betreffen die Abweichungen diverse Umgebungsarbeiten und Fassadenveränderungen. Im darauffolgenden Schriftenwechsel wurde den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör zu den im Schreiben der Gemeinde vom 11. März 2021 im Detail aufgeführten Abweichungen gewährt, welches diese mit Eingabe vom 12. April 2021 wahrnahmen.