1. Am 4. Juni 2019 erteilte die Gemeinde Madiswil den Beschwerdeführenden gestützt auf die positive Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) vom 18. März 2019 die Baubewilligung für den Rückbau ihres Wohnstocks und den Neubau eines Wohnhauses inkl. Autounterstand auf der Parzelle Madiswil Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Nach Ausführung der Bauarbeiten stellte die Gemeinde Madiswil verschiedene Abweichungen zur bewilligten Situation fest.