Vorliegend verlangt der Beschwerdeführer eine Ergänzung der Akten durch Aufnahme der Personalien der anzeigenden Person / der anzeigenden Personen. Anders als bei dem im zitierten VGE erwähnten Beispiel des fehlenden Hinweises auf die Löschung einer im Strafregister enthaltenen Strafe führt die fehlende Information hier nicht dazu, dass die Akten wegen ihrer Unvollständigkeit ein falsches Bild vermitteln. Die Datensammlung der Gemeinde zum Baupolizeiverfahren in Sachen Helikopterlandungen ist wegen Fehlens der Personalien der anzeigenden Person / der anzeigenden Personen nicht unrichtig.