4. Das Rechtsamt der BVD nahm das Verfahren unter der neuen RA Nr. 120/2021/68 wieder auf. Mit Verfügung vom 2. September 2021 forderte es die Gemeinde und deren Gemeindeschreiber erneut auf, die Personalien der anzeigenden Person / der anzeigenden Personen bekannt zu geben, damit diese (in anonymisierter Form) in das Verfahren miteinbezogen werden können. Nach verlängerter Frist gab die Gemeinde bzw. der Gemeindeschreiber mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 bekannt, dass auf die Bekanntgabe der Personalien der anzeigenden Person / der anzeigenden Personen verzichtet werde.