2. Am 8. Juli 2019 erliess die Gemeinde im Baupolizeiverfahren eine Wiederherstellungsverfügung. Dabei untersagte sie der F.________ AG die regelmässigen, nicht standortgebundenen Helikopter-Aussenlandungen im Gebiet H.________ / E.________ und insbesondere auf den Parzellen Wilderswil Grundbuchblatt Nrn. A.________, B.________ und G.________. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte eine Busse bei Nichtbefolgung an. Diese Verfügung wurde neben der Helikopterfirma und einer weiteren involvierten Firma den Grundeigentümern der erwähnten Parzellen eröffnet.