Mit einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben vom 15. April 2019 verfügte die Gemeinde, dass die Identität der Person(en), die die Meldungen der Helikopterlandungen im Raum H.________ / E.________ in Wilderswil an die Gemeinde gemacht haben, nicht bekannt gegeben werden. Auf eine gegen diese Verfügung vom 15. April 2019 erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers trat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) mit Entscheid vom 27. November 2019 nicht ein (RA Nr. 120/2019/39).