3/4 BVD 120/2021/66 III. Entscheid 1. Die in der Verfügung vom 9. Juni 2021 in Ziff. 3 ausgesprochene und am 4. August 2021 in Rechnung gestellte Busse in Höhe von CHF 1000.– wird von Amtes wegen aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Leuzigen, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per Mail