ZSJ9 durch die regionale Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren oder durch das Regionalgericht auszusprechen.10 Die Gemeinde kann somit Verstösse gegen die baurechtliche Ordnung zur Anzeige bringen und im Strafverfahren Parteirechte ausüben, ist jedoch offensichtlich nicht zuständig, selber Bussen auszusprechen.