c) Der Beschwerdeführer hat seine an das Regierungsstatthalteramt Seeland adressierte Aufsichtsbeschwerde vom 10. August 2021 am 13. August 2021 der Post übergeben. Die Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 9. Juni 2021 wurde somit offensichtlich verspätet eingereicht, weshalb nicht darauf eingetreten werden kann. Allerdings ist die BVD befugt, eine Verfügung von Amtes wegen aufzuheben, wenn die Vorinstanz zum Erlasse der 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion