Am 14. Januar 2020 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung. Mit Schreiben vom 8. April 2020 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die Fahrnisbauten, die sich in der Landwirtschaftszone befanden, bis spätestens 17. April 2020 auf den bewilligten Standort in der Arbeitszone zu versetzen. Sie verlängerte die Frist bis am 29. Mai 2020. Am 11. März 2021 fand eine Baukontrolle unter Leitung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) statt. Dieses hielt in seinem Bericht vom 24. März 2021 unter anderem fest, die Fahrnisbauten müssten umgehend nach der Demontage des Gerüstes der Lagerhalle an den bewilligten Standort gestellt werden.