Sie forderte den Beschwerdeführer auf, den Baustellencontainer, das Mobilheim und den Wohnwagen bis am 31. Oktober 2019 wegzustellen. Sie machte den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass Widerhandlungen gegen diese Verfügung mit Busse bestraft werden können und sie drohte die Ersatzvornahme an. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin ein nachträgliches Baugesuch ein für einen Lager- und Abstellplatz sowie für das Aufstellen von drei Fahrnisbauten (Baucontainer, Mobilhome und Wohnwagen) in der Arbeitszone. Am 14. Januar 2020 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung.