1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Leuzigen Gbbl. Nr. E.________. Diese befindet sich grösstenteils in der Arbeitszone. Östlich der Arbeitszone befindet sich ein schmaler Landstreifen, der in der Landwirtschaftszone liegt. Die Gemeinde Leuzigen erliess am 17. September 2019 eine Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf der Parzelle Leuzigen Gbbl. Nr. E.________. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, den Baustellencontainer, das Mobilheim und den Wohnwagen bis am 31. Oktober 2019 wegzustellen.