2.3. Auf dem Streckenabschnitt unterhalb der Kurve und bis zum «BEVAG»-Belag (Strecke zwischen den Schnitten A-A1 und C-C1 auf dem Situationsplan vom 27. April 2020) ist die Zufahrtsstrasse auf die Masse gemäss Baubewilligung vom 11. März 2008 zurückzubauen, das heisst auf maximal 2,6 m Breite. Die Hangsicherung mit Blocksteinen bergseits entlang der Zufahrtsstrasse (ungefähr zwischen den Landeskoordinaten A.________ und B.________) kann belassen werden.