Das Rechtsamt erwog, dass für den rechtmässigen Verlauf der Strasse (inklusive die genannte Hangsicherung mit Blocksteinen) und des Vorplatzes auf den Zustand abzustellen ist, der auf dem Luftbild SWISSIMAGE Zeitreise 2010 ersichtlich ist. Dagegen hatte keine Verfahrenspartei Einwendungen. Bewilligt und damit massgebend ist zudem eine maximale Strassenbreite von 2,6 m.