b) Im Jahr 2007 reichte der Beschwerdegegner eine Voranfrage für die Erstellung einer Zufahrtsstrasse zum Bauernhaus ein. Das AGR beurteilte einen einfachen Bewirtschaftungsweg in minimal erforderlicher Breite und ohne festen Belag als zonenkonform.11 Der Beschwerdegegner passte sein Baugesuch an.12 Mit Verfügung des AGR vom 10. März 2008 und Baubewilligung der Gemeinde vom 11. März 2008 wurde eine 2,6 m breite landwirtschaftliche Zufahrtsstrasse mit «Planie» bewilligt. Einzig für den Einmündungsbereich in die L.________strasse ist ein fester Belag «BEVAG» bewilligt.