Eine brenzlige Situation sei auch kürzlich beim Abtransport der Schafe durch den Pächter entstanden. Wenn ein Fahrzeug an dieser Stelle von der Strasse abkomme, würde es die Böschung hinunter «donnern», was für Personen oft tödlich ende. 9. Das Rechtsamt präzisierte, dass es sich bei der in der Instruktionsverfügung genannten «bergseitigen Hangstützmauer südlich des Bauernhauses» um die Blocksteinmauer entlang der Zufahrtsstrasse handle. Es erwog, im Falle einer Wiederherstellungsanordnung auf den Rückbau der Strassenverbreiterung in der Kurve beim Vorplatz zu verzichten.