Das Rechtsamt teilte dazu mit, der am 11. März 2008 bewilligte Situationsplan enthalte nur eine grobe Darstellung des bewilligten Bauvorhabens. Für den Fall, dass eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen wäre, erwäge das Rechtsamt, für den rechtmässigen Zustand bezüglich den Verlauf der Zufahrtsstrasse, die bergseitige Hangstützmauer südlich des Bauernhauses und die Grösse des Hausvorplatzes zusätzlich auf das Luftbild der Swisstopo «9999,2010» abzustellen.