Die Gemeinde verwies mit Stellungnahme vom 10. August 2021 auf den angefochtenen Bauentscheid. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 19. August 2021, die Beschwerde sei gutzuheissen. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen. 7. Das Rechtsamt holte bei der Gemeinde weitere Vorakten ein und bat sie, zum Belag des gegen den Hang vergrösserten Vorplatzes Stellung zu nehmen. Das Rechtsamt nahm die Luftbilder der Swisstopo, SWISSIMAGE Zeitreise von 2009, 2010, 2013 und 2016 zu den Akten und stellte sie den Verfahrensbeteiligten zu. Das Rechtsamt teilte dazu mit, der am 11. März 2008 bewilligte Situationsplan enthalte nur eine grobe Darstellung des bewilligten Bauvorhabens.