Eine Rückbauanordnung verstosse auch gegen Treu und Glauben, da im Frutigtal und im gesamten Berner Oberland in dieser Zeit hunderte von Kilometern Bergstrassen und Hauszufahrten ohne rechtskräftige Bewilligung geteert worden seien. Der Belagseinbau sei aus heutiger Sicht nicht in bösgläubiger Absicht erfolgt. 5. Gegen diesen Entscheid reichte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 30. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Der Beschwerdeführer stellt folgende Rechtsbegehren: