Hangsicherung mit «Terramur». Entlang der Zufahrtsstrasse wurde eine ca. 7,5 m lange Blocksteinmauer erstellt.5 3. Mit Verfügung vom 3. Juni 2020 stellte das AGR fest, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform im Sinne von Art. 16a RPG sei und verweigerte eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Das AGR führte zusammengefasst aus, es handle sich nicht um eine landwirtschaftliche Hofzufahrt, weil nun das gesamte Gebäude nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werde.