2. Bei einer Begehung in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Bauernhauses stellten die Gemeinde und das AGR fest, dass die Zufahrtsstrasse und der Vorplatz entgegen der Baubewilligung von 2008 vollflächig asphaltiert waren. Der Beschwerdegegner reichte dafür am 15. November 2019 resp. 10. Dezember 2019 ein nachträgliches Baugesuch samt Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG4 ein. Das Bauvorhaben umschrieb er als «Asphaltierung bestehender Kiesweg zur Gewährleistung des optimalen Unterhalts und sicheren Winterdienstes». Gemäss den eingereichten Projektplänen umfasst das Bauvorhaben auch eine Strassenverbreiterung in der nordöstlichen Kurve vor dem Vorplatz samt einer ca. 13 m langen