2. Die Verfahrenskosten von CHF 2300.00 werden der Beschwerdegegnerin 1 und dem Beschwerdegegner 2 zu gleichen Teilen, ausmachend je CHF 1150.00, zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Herrn E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Stadt Langenthal, Bauinspektorat, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abt. Immissionsschutz, zur Kenntnis, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor