1. a) Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Ziffer 3.1 der Verfügung der Stadt Langenthal vom 30. Juni 2021 wird aufgehoben. b) Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 werden verpflichtet, bis zum 31. Mai 2022 im Fortluftkanal der Luft-Wasser-Wärmepumpe des Mehrfamilienhauses G.________strasse 81a auf der Parzelle Nr. B.________ einen Schalldämpfer einzubauen.