Die Beschwerde ist daher gutzuheissen. Die Ziffer 3.1 der angefochtenen Verfügung der Gemeinde Langenthal vom 30. Juni 2021 ist aufzuheben. Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 werden verpflichtet, bis am 31. Mai 2022 im Fortluftkanal einen Schalldämpfer einzubauen. Der Einbau des Schalldämpfers ist nicht mit aufwändigen Arbeiten verbunden, weswegen die angesetzte Frist als angemessen erscheint. 8. Zusammenfassung und Kosten