i) Nach dem Gesagten kann hier mit einem Schalldämpfer im Fortluftkanal mit zumutbarem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen bis auf das Niveau des Umgebungslärms erreicht werden. Mildere Massnahmen sind wie oben dargelegt entweder nicht geeignet oder würden unzumutbare Mehrkosten bewirken. Die Kumulation von verschiedene Massnahmen fällt daher ausser Betracht und wäre auch nicht zweckmässig. Denn mit dem Einbau des Schalldämpfers reduziert sich der gerechnete hörbare Schalldruckpegel am Beurteilungsort von 32 dB(A) um 5 bis 6 dB auf ca. 27 dB(A).